[4:176]

Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: «Allah belehrt euch über Kalála: Wenn ein Mann stirbt und kein Kind hinterläßt, aber eine Schwester hat, dann soll sie die Hälfte von seiner Erbschaft haben; und er soll sie beerben, wenn sie kein Kind hat. Sind aber zwei Schwestern da, dann sollen sie zwei Drittel von seiner Erbschaft haben. Und wenn sie Brüder und Schwestern sind, dann sollen die männlichen (Erben) den Anteil von zwei weiblichen erhalten. Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß alle Dinge wohl

Al-Máedah

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

[5:1]

O die ihr glaubt, erfüllt die Verträge. Erlaubt sind euch Vierfüßler, wie die Rinder, mit Ausnahme derer, die euch bekannt gegeben werden; nicht, daß ihr die Jagd als erlaubt ansehen dürft, während ihr Pilger seid; Allah verordnet, was Er will.

[5:2]

O die ihr glaubt! Entweihet nicht die Zeichen Allahs, noch den Heiligen Monat, noch die Opfertiere, noch (die mit) Halsschmuck, noch auch die nach dem Heiligen Hause Ziehenden, die da Gnade und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. So ihr das Pilgerkleid abgelegt habt, dürfet ihr jagen. Es soll euch die Feindseligkeit eines Volkes, so es euch an der Heiligen Moschee hinderte, nicht zur Übertretung verführen. Und helfet einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helfet einander nicht in Sünde und Übertretung. Und fürchtet Allah, denn Allah ist streng im Strafen.