[4:176]
Sie fragen dich um
Belehrung. Sprich: «Allah belehrt
euch über Kalála: Wenn ein Mann stirbt und kein Kind
hinterläßt, aber eine Schwester hat, dann soll sie die Hälfte
von seiner Erbschaft haben; und er soll sie beerben, wenn sie kein Kind hat.
Sind aber zwei Schwestern da, dann sollen sie zwei Drittel von seiner Erbschaft
haben. Und wenn sie Brüder und Schwestern sind, dann sollen die männlichen
(Erben) den Anteil von zwei weiblichen erhalten. Allah macht euch das klar,
damit ihr nicht irrt; und Allah weiß alle Dinge wohl.»
Al-Máedah
Im
Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.
[5:1]
O die ihr glaubt, erfüllt die Verträge.
Erlaubt sind euch Vierfüßler, wie die Rinder, mit
Ausnahme derer, die euch bekannt gegeben werden; nicht, daß ihr die Jagd
als erlaubt ansehen dürft, während ihr Pilger seid; Allah
verordnet, was Er will.
[5:2]
O die ihr glaubt!
Entweihet nicht die Zeichen Allahs, noch den Heiligen Monat, noch die
Opfertiere, noch (die mit) Halsschmuck, noch auch die nach dem Heiligen Hause
Ziehenden, die da Gnade und Wohlgefallen von ihrem Herrn suchen. So ihr das
Pilgerkleid abgelegt habt, dürfet ihr jagen. Es soll euch die Feindseligkeit
eines Volkes, so es euch an der Heiligen Moschee hinderte, nicht zur
Übertretung verführen. Und helfet einander in Rechtschaffenheit und
Frömmigkeit; doch helfet einander nicht in Sünde und Übertretung. Und
fürchtet Allah, denn Allah ist streng im Strafen.