[5:3]
Verboten ist euch das von selbst Verendete sowie
Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name angerufen ward als
Allahs; das Erdrosselte; das zu Tode Geschlagene; das zu Tode Gestürzte oder
Gestoßene und das, was reißende Tiere angefressen haben, außer
dem, was ihr geschlachtet habt; und das, was auf einem Altar (als
Götzenopfer) geschlachtet worden ist; auch daß ihr euer Geschick
durch Lospfeile zu erkunden sucht. Das ist Ungehorsam. Heute sind die
Ungläubigen an eurem Glauben verzweifelt, also fürchtet nicht sie, sondern
fürchtet Mich. Heute habe Ich eure Glaubenslehre für euch vollendet und Meine
Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Bekenntnis erwählt. Wer aber
durch Hunger getrieben wird, ohne sündhafte Absicht - dann ist
Allah allverzeihend, barmherzig.
[5:4]
Sie fragen dich, was
ihnen erlaubt sei. Sprich: «Alle guten Dinge sind euch erlaubt; und was ihr
Tiere und Raubvögel gelehrt habt (für euch zu fangen), indem ihr (sie) zur
Jagd abrichtet und sie lehret, was Allah euch gelehrt hat. Also esset von dem, was sie für euch fangen, und sprechet Allahs Namen
darüber aus. Und fürchtet Allah, denn Allah ist schnell im Abrechnen.»
[5:5]
Heute sind euch alle
guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist
euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und keusche Frauen der
Gläubigen und keusche Frauen derer, denen vor euch die Schrift gegeben
wurde, wenn ihr ihnen ihre Morgengabe gebt, nur in richtiger Ehe und nicht in
Unzucht, noch daß ihr heimlich Buhlweiber nehmt. Und wer den Glauben
verleugnet, dessen Werk ist sonder Zweifel zunichte
geworden, und im Jenseits wird er unter den Verlierenden sein.