[5:104]
Und wenn ihnen gesagt wird: «Kommt her zu dem,
was Allah herabgesandt hat, und zu dem Gesandten», sagen sie: «Uns genügt das,
worin wir unsere Väter vorfanden.» Und selbst
wenn ihre Väter kein Wissen hatten und nicht auf
dem rechten Wege waren!
[5:105]
O die ihr glaubt! Wacht
über euch selbst. Der irregeht, kann euch nicht schaden, wenn ihr nur selbst
auf dem rechten Wege seid. Zu Allah ist euer aller
Heimkehr; dann wird Er euch enthüllen, was ihr zu tun pflegtet.
[5:106]
O die ihr glaubt! Wenn
der Tod an einen von euch herantritt, ist die Zeugenschaft unter euch im
Zeitpunkt der Testamenteröffnung: zwei Redliche unter euch, oder zwei
andere, die nicht zu euch gehören, wenn ihr gerade im Land herumreiset und
das Unglück des Todes euch trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet
zurückhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah
schwören: «Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um
einen nahen Verwandten, und wir verhehlen nicht das Zeugnis Allahs; wahrlich,
wir wären sonst Sünder.»
[5:107]
Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden
(Zeugen) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen zwei andere an ihre
Stelle treten aus der Zahl derer, gegen welche die zwei ausgesagt haben, und
die beiden (späteren Zeugen) sollen bei Allah schwören: «Wahrlich,
unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden (früheren), und wir
sind nicht unredlich gewesen; wahrlich, wir gehörten sonst zu den
Ungerechten.»
[5:108]
So ist es wahrscheinlicher,
daß sie wahres Zeugnis ablegen oder daß sie fürchten, es
möchten andere Eide gefordert werden nach ihren Eiden. Und fürchtet Allah
und höret! Denn Allah weist nicht dem ungehorsamen Volk
den Weg.