[2:177]
Nicht darin besteht Tugend, daß ihr euer
Antlitz nach Osten oder nach Westen kehrt, sondern wahrhaft gerecht ist der,
welcher an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag und an die Engel und das Buch
und die Propheten und aus Liebe zu Ihm Geld ausgibt für die Angehörigen
und für die Waisen und Bedürftigen und für den Wanderer und die, die um eine
milde Gabe bitten, und für (Loskauf der) Gefangenen, und der das Gebet
verrichtet und die Zakat zahlt; sowie jene, die ihr Versprechen halten, wenn
sie eins gegeben haben, und die in Armut und Krankheit und in Kriegszeit
Standhaften; sie sind es, die sich als redlich bewährt haben, und sie sind
die Gottesfürchtigen.
[2:178]
O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem
Maß ist euch vorgeschrieben für die Ermordeten:
der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, und das Weib für das
Weib. Wird einem aber etwas erlassen von seinem Bruder, dann soll (die
Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden, und (der Mörder) soll ihm
gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine
Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe
schmerzliche Strafe.
[2:179]
Es liegt Leben für euch in der Vergeltung, o ihr
Verständigen, daß ihr Sicherheit genießen möget.
[2:180]
Vorgeschrieben ist euch: Wenn einem unter euch
der Tod naht, so binde (er), falls er viel Gut hinterläßt, den
Eltern und nahen Verwandten das Handeln nach Billigkeit ans Herz - eine Pflicht
den Gottesfürchtigen.
[2:181]
Und wer es ändert, nachdem er es
gehört - die Schuld dafür soll wahrlich auf denen lasten, die es
ändern. Allah ist allhörend, allwissend.