An-Nür
Im
Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.
[24:1]
Eine Sura, die Wir hinabsandten und die Wir zum
Gesetz erhoben. Wir haben darin deutliche Zeichen hinabgesandt, auf daß
ihr ermahnt seiet.
[24:2]
Weib und Mann, die des Ehebruchs schuldig sind, geißelt beide mit einhundert Streichen. Und
laßt nicht Mitleid mit den beiden euch überwältigen vor dem Gesetze
Allahs, so ihr an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und
eine Anzahl der Gläubigen soll ihrer Strafe beiwohnen.
[24:3]
Ein Ehebrecher wohnt nur einer Ehebrecherin oder einer Götzendienerin bei, und eine Ehebrecherin
wohnt nur einem Ehebrecher oder Götzendiener bei; den Gläubigen ist
das verwehrt.
[24:4]
Und diejenigen, die züchtige Frauen verleumden,
jedoch nicht vier Zeugen beibringen - geißelt sie mit achtzig Streichen
und lasset ihre Aussage niemals gelten, denn sie sind es, die ruchlose Frevler
sind,
[24:5]
Außer jenen, die hernach bereuen und sich
bessern; denn wahrlich, Allah ist allvergebend,
barmherzig.
[24:6]
Und jene, die ihre Gattinnen verleumden und
keine Zeugen haben außer sich selber - die Aussage eines Mannes allein
von solchen Leuten soll (genügen), wenn er viermal im Namen Allahs Zeugenschaft
leistet, daß er zweifelsohne die Wahrheit redet;
[24:7]
Und (sein) fünfter (Eid) soll sein, daß
der Fluch Allahs auf ihm sein möge, falls er ein Lügner ist.
[24:8]
Von ihr aber soll es die Strafe abwenden, wenn
sie viermal im Namen Allahs Zeugenschaft leistet, daß er ein Lügner ist.
[24:9]
Und (ihr) fünfter (Eid) soll sein, daß
Allahs Zorn auf ihr sein möge, falls er die Wahrheit redet.
[24:10]
Wäre nicht Allahs Huld und