At-Taláq

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

[65:1]

O Prophet! wenn ihr euch von Frauen trennt, so trennt euch von ihnen für ihre vorgeschriebene Frist, und berechnet die Frist; und fürchtet Allah, euren Herrn. Vertreibt sie nicht aus ihren Häusern, noch sollen sie (selbst) fortgehen, es sei denn, sie begehen offenkundige Unsittlichkeit. Das sind die Schranken Allahs; und wer Allahs Schranken übertritt, der sündigt wider sich selbst. Du weißt nicht, vielleicht wird Allah späterhin etwas Neues geschehen lassen.

[65:2]

Dann, wenn ihre Frist um ist, nehmt sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen und rufet zwei rechtliche Leute aus eurer Mitte zu Zeugen; und laßt es ein wahrhaftiges Zeugnis vor Allah sein. Das ist eine Mahnung für den, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er einen Ausweg bereiten,

[65:3]

Und wird ihn versorgen, von wannen er es nicht erwartet. Und für den, der auf Allah vertraut, ist Er Genüge. Wahrlich, Allah wird Seine Absicht durchführen. Für alles hat Allah ein Maß bestimmt.

[65:4]

Wenn ihr im Zweifel seid (über) jene eurer Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt für) die, die noch keine Reinigung hatten. Und für die Schwangeren soll ihre Frist so lange währen, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung verschaffen in seinen Angelegenheiten.

[65:5]

Das ist Allahs Gebot, das Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet - Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm seinen Lohn erweitern.