At-Taláq
Im
Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.
[65:1]
O Prophet! wenn ihr
euch von Frauen trennt, so trennt euch von ihnen für ihre vorgeschriebene Frist,
und berechnet die Frist; und fürchtet Allah, euren Herrn. Vertreibt sie nicht
aus ihren Häusern, noch sollen sie (selbst) fortgehen, es sei denn, sie
begehen offenkundige Unsittlichkeit. Das sind die Schranken Allahs; und wer
Allahs Schranken übertritt, der sündigt wider sich selbst. Du
weißt nicht, vielleicht wird Allah späterhin etwas Neues geschehen
lassen.
[65:2]
Dann, wenn ihre Frist um ist,
nehmt sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen und rufet zwei
rechtliche Leute aus eurer Mitte zu Zeugen; und laßt es ein wahrhaftiges
Zeugnis vor Allah sein. Das ist eine Mahnung für den, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Und dem, der Allah fürchtet,
wird Er einen Ausweg bereiten,
[65:3]
Und wird ihn versorgen, von wannen er es nicht
erwartet. Und für den, der auf Allah vertraut, ist Er Genüge. Wahrlich, Allah
wird
[65:4]
Wenn ihr im Zweifel seid (über) jene eurer
Frauen, die keine monatliche Reinigung mehr erhoffen, (dann wisset, daß)
ihre Frist drei Monate ist, und (das gleiche gilt für)
die, die noch keine Reinigung hatten. Und für die Schwangeren soll ihre Frist
so lange währen, bis sie sich ihrer Bürde entledigt haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung verschaffen in
seinen Angelegenheiten.
[65:5]
Das ist Allahs Gebot,
das Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet - Er wird seine Übel
von ihm nehmen und ihm seinen Lohn erweitern.