[4:12]
Und ihr habt die Hälfte von dem, was eure Frauen
hinterlassen, falls sie kein Kind haben; haben sie aber ein Kind, dann habt ihr
ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten
Vermächtnissen oder Schulden. Und sie haben ein Viertel von eurer
Erbschaft, falls ihr kein Kind habt; habt ihr aber ein Kind, dann hat sie ein
Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen
oder Schulden. Und wenn es sich um eine Person handelt - männlich oder
weiblich -, deren Erbschaft geteilt werden soll, und sie hat weder Eltern noch
Kinder, hat aber einen Bruder oder eine Schwester, dann haben diese je ein
Sechstel.
[4:13]
Dies sind die Schranken
Allahs; und wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht, den führt Er in
Gärten ein, durch die Ströme fließen; darin sollen sie weilen;
und das ist die große Glückseligkeit.
[4:14]
Und wer Allah und Seinem Gesandten Gehorsam
versagt und