[4:15]
Und wenn welche von euren Frauen Unziemliches
begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie
auf; bezeugen sie es, dann schließet sie in die Häuser ein, bis der
Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg eröffnet.
[4:16]
Und wenn zwei Personen
unter euch solches begehen, dann bestrafet sie beide. Wenn sie dann bereuen und sich bessern, so laßt sie für
sich; wahrlich, Allah ist allverzeihend, barmherzig.
[4:17]
Allahs Vergebung ist
nur für jene, die unwissentlich Böses tun und bald darauf Reue zeigen.
Solchen wendet Sich Allah erbarmend zu; und Allah ist
allwissend, allweise.
[4:18]
Doch Vergebung ist nicht für
jene, die so lange Böses tun, bis zuletzt, wenn der Tod einem von
ihnen naht, er spricht: «Ich bereue nun», noch für die, die als Ungläubige
sterben. Ihnen haben Wir schmerzliche Strafe bereitet.
[4:19]
O die ihr glaubt, es ist
euch nicht erlaubt, Frauen gegen [ihren] Willen zu beerben; noch sollt ihr sie
widerrechtlich zurückhalten, um (ihnen) einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr
ihnen gabt, es sei denn, sie hätten offenbare Schändlichkeit
begangen; und geht gütig mit ihnen um. Wenn ihr eine
Abneigung gegen sie empfindet, wer weiß, vielleicht empfindet ihr
Abneigung gegen etwas, worein Allah aber viel Gutes gelegt hat.