[4:24]
Und (verboten sind
euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt. Eine
Verordnung Allahs für euch. Und erlaubt sind euch alle anderen, daß ihr sie
sucht mit den Mitteln eures Vermögens, nur in richtiger Ehe und nicht in
Unzucht. Und für die Freuden, die ihr von ihnen empfanget, gebt ihnen ihre
Morgengabe, wie festgesetzt, und es soll keine Sünde für euch liegen in irgend
etwas, worüber ihr euch gegenseitig einigt nach der Festsetzung (der
Morgengabe). Wahrlich, Allah ist allwissend, allweise.
[4:25]
Und wer von euch es sich nicht leisten kann,
freie, gläubige Frauen zu heiraten: dann was eure Rechte besitzt,
nämlich eure gläubigen Kriegsgefangenen. Und Allah kennt euren
Glauben am besten. Die einen von euch sind von den andern; so heiratet sie mit
Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit, wenn sie
keusch sind, nicht Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn
sie, nachdem sie verheiratet sind, der Geilheit schuldig werden, dann sollen
sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben
ist. Das gilt für den unter euch, der sich vor der Sünde fürchtet. Daß
ihr euch aber zurückhaltet, ist besser für euch; und Allah
ist allverzeihend, barmherzig.
[4:26]
Allah will euch die Wege derer klar machen, die
vor euch waren, und euch dahin leiten und Sich in Gnade zu euch kehren. Und
Allah ist allwissend, allweise.