[4:92]
Keinem Gläubigen steht
es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: dann die
Befreiung eines gläubigen Sklaven und Blutgeld an seine Erben, es sei
denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber
von einem Volk, das euch feind ist, und ist er (der Totschläger)
gläubig: dann die Befreiung eines gläubigen Sklaven; war er aber von
einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: dann das Blutgeld an seine Erben und
die Befreiung eines gläubigen Sklaven. Wer [das] nicht kann: dann zwei
Monate hintereinander fasten - eine Barmherzigkeit von Allah. Und Allah ist allwissend, allweise.
[4:93]
Und wer einen Gläubigen vorsätzlich
tötet, dessen Lohn ist die Hölle, worin er
bleiben soll. Allah wird ihm zürnen und ihn von Sich weisen
und ihm schwere Strafe bereiten.
[4:94]
O die ihr glaubt, wenn ihr auszieht auf Allahs
Weg, so stellt erst gehörig Nachforschung an und sagt nicht zu jedem, der
euch den Friedensgruß bietet: «Du bist kein Gläubiger.» Ihr trachtet nach den Gütern des irdischen Lebens doch
bei Allah ist des Guten Fülle. Also waret ihr einst,
dann aber hat Allah